Schaffhausen

8. Juli 2004

 

 

Frauenarzt muss hinter Gitter

Das Schaffhauser Obergericht hat in der Berufungsverhandlung das Urteil gegen einen 55-jährigen Gynäkologen bestätigt

 

 

 

 

«Er muss wegen mehrfacher Schändung, versuchter Anstiftung zu Mord, Freiheitsberaubung und Entführung neun Jahre in Haft.»

 

Der Schaffhauser Frauenarzt ist bereits 1991 wegen mehrfacher Schändung von Patientinnen zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt worden. 1995 erhielt er gegen den Willen der Krankenkassen eine erneute Praxisbewilligung, allerdings mit der Auflage, dass eine Praxisassistentin bei Untersuchungen anwesend sein müsse.

1999 zeigte ihn eine 17-jährige Patientin an, weil sie von ihm sexuell missbraucht worden sei. Aus Furcht vor einer neuen Anklage soll der Frauenarzt eine Taxifahrer beauftragt haben, die Frau zu entführen und zu ermorden. Bei einem ehemaligen Mithäftling habe der Angeklagte Waffen beschaffen wollen.

Im Dezember 2000 verurteilte ihn das Schaffhauser Kantonsgericht zu zwölf Jahren Haft, das Obergericht reduzierte die Strafe auf neun Jahre. Das Bundesgericht hob die Urteil 2002 wegen Befangenheit einer Richterin auf. Sie war zehn Jahre vor der Verhandlung Patientin bei dem Frauenarzt.

 

Zeugen glaubwürdig

Das Obergericht sprach den Angeklagten der mehrfachen Schändung und der versuchten Anstiftung zum Mord, sowie der Anstiftung zur Freiheitsberaubung und Entführung für schuldig. Auf die neun Jahre Zuchthaus wird die Zeit der Untersuchungshaft angerechnet, ausserdem erhält er ein fünfjähriges Berufsverbot als Arzt. Das Gericht sah keinen Grund, das erste Urteil wegen Verfahrensmängeln zu korrigieren oder aufzuheben.

Die belastenden Aussagen seien alle verwertbar und die Zeugen glaubwürdig. Entscheidend für das Gericht sei die Glaubwürdigkeit der Geschädigten. Sie sei völlig unvoreingenommen zum Angeklagten gekommen und habe von seiner einschlägigen Vorstrafe nichts gewusst. Um die Patientin an sich zu binden, habe er fälschlicherweise eine Syphillis diagnostiziert.

 

«Kaltblütig und skrupellos»

Der Angeklagte dagegen habe zunächst alles bestritten, dann Ausflüchte gemacht und wenn etwas nachgewiesen wurde, habe er Erklärungen nachgeschoben. Das Gericht sah sowohl die Schändung als auch den Mordauftrag, der durch einen anonymen Brief ans Licht kam, als erwiesen an.

Den Angeklagten treffe ein sehr schweres Verschulden urteilte das Gericht, er habe mit grosser krimineller Energie gehandelt unter Geringschätzung des Lebens einer jungen Frau. «Kaltblütig und skrupellos» wollte er «die eigene Haut retten», hiess es in der Begründung des Gerichts.

 

Der Verteidiger hat unmittelbar nach dem Urteil angekündigt, er wolle eine staatsrechtliche Beschwerde vor dem Bundesgericht einreichen. Das Gericht sei «nicht unbefangen und neu an den Fall herangegangen.»

 

(sda)

Frauenarzt heuerte Auftragskiller an
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Sexueller Missbrauch - Arzt wollte Patientin zum Schweigen bringen

 

Schaffhausen  Ein wegen Missbrauchs von Patientinnen vorbestrafter Schweizer Frauenarzt muss sich seit Montag in Schaffhausen wegen Anstiftung zum Mord vor Gericht verantworten. Der 51-Jährige, der nach Verbüßung einer Haftstrafe 1995 erneut eine Praxis eröffnete und wieder eine Patientin missbraucht haben soll, heuerte laut Anklage drei deutsche Auftragskiller an, um das Opfer umzubringen.



Mehrere Patientinnen hatten den Arzt Ende der 80er Jahre verklagt, weil er sich sexuell an ihnen vergangen hatte. Das Gericht sprach ihn jedoch mit der Begründung frei, im gynäkologischen Untersuchungsstuhl sei der Missbrauch technisch nicht möglich gewesen. Einer jungen Frau unterstellte das Gericht, sie habe den untersuchenden Finger des Arztes mit seinem Penis verwechselt. In zweiter Instanz wurde der Frauenarzt 1991 jedoch schuldig gesprochen und zu einer Zuchthausstrafe verurteilt.

Nach Verbüßung der Strafe bekam der Frauenarzt eine neue Praxisbewilligung mit der Auflage, seine Patientinnen nur im Beisein einer Arzthelferin zu untersuchen. Der Mediziner bestellte jedoch mindestens eine Frau außerhalb der Öffnungszeiten in die Praxis. Sie erstattete Anzeige, nachdem der Arzt sie auf "unübliche Weise" behandelt hatte - so die Umschreibung des Untersuchungsrichters.

(dpa)