V  i  e  r  s  e  n

 

 

Urologe wegen Übergriffen auf Patientinnen verurteilt 

 

 

Das Amtsgericht Viersen verurteilte 2009 einen 48-jährigen Facharzt für Urologie zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Mediziner hatte in zwei separaten Fällen Patientinnen in seiner Praxis und im Notfalldienst sexuell genötigt.

 

Die dokumentierten Übergriffe

Der erste Fall ereignete sich am 21. Juni 2008 in der urologischen Praxis in Viersen. Eine 22-jährige Patientin, die wegen einer chronischen Nasenentzündung behandelt wurde, war zu einem Samstagstermin erschienen. Ihr Freund hatte sie begleitet. Der Arzt nutzte das Behandlungsverhältnis aus, um sexuelle Handlungen an der Patientin vorzunehmen.

Am 31. Mai 2009 ereignete sich ein zweiter Übergriff im Rahmen des ärztlichen Notdienstes. Eine 19-jährige Patientin hatte wegen Halsschmerzen den Notdienst aufgesucht. Nach der Untersuchung zog der Mediziner ihr die Unterhose herunter und verging sich an ihr im Intimbereich. Die junge Frau erstattete am 5. Juni 2009 Anzeige.

 

Gerichtsverfahren durch alle Instanzen

Das Amtsgericht Viersen verurteilte den Facharzt am 27. August 2009 wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Mediziner legte Berufung ein, die das Landgericht Mönchengladbach am 5. Juli 2011 verwarf. Auch seine Revision vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wurde am 9. Januar 2012 zurückgewiesen.

 

Berufsrechtliche Konsequenzen

Parallel zu den strafrechtlichen Verfahren ordnete die Bezirksregierung Düsseldorf am 16. Juli 2009 das Ruhen der Approbation an. Der Urologe klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Aachen, das am 21. November 2011 die Maßnahme bestätigte. Das Sozialgericht Düsseldorf behandelte anschließend die Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung und stellte fest, dass bereits die Tat von 2008 die persönliche Unzuverlässigkeit des Mediziners belege.

 

Rechtliche Bewertung

Die Gerichte sahen in dem Verhalten des Arztes einen schwerwiegenden Verstoß gegen die ärztlichen Berufspflichten. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patientin sei fundamental verletzt worden. Ein Mediziner, der seine Position für sexuelle Übergriffe ausnutzt, erweise sich als des Arztberufs unwürdig.

Die vollständige juristische Aufarbeitung des Falls erstreckte sich über vier Jahre von 2008 bis 2012 und durchlief sowohl die Straf- als auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Alle Instanzen bestätigten die Schwere der Verfehlungen und die Notwendigkeit sowohl strafrechtlicher als auch berufsrechtlicher Konsequenzen.

 

 

Quellen

 

«Facharzt soll Patientin missbraucht haben»
RP Online︱5. September 2011
https://rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/facharzt-soll-patientin-missbraucht-haben_aid-13199191

«Vergriff sich Arzt an einer Patientin?»
RP Online︱9. November 2011
https://rp-online.de/nrw/staedte/viersen/vergriff-sich-arzt-an-einer-patientin_aid-13155067

«S 2 KA 242/12»
Sozialgerichtsbarkeit.de︱27. November 2012
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/157880

«S 2 KA 242/12 – Volltext»
Sozialgerichtsbarkeit.de︱27. November 2012
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/30942/pdf