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B a d O e y n h a u s e n
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Klinik duldet jahrelang sexuelle Übergriffe eines Arztes
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Der schwerwiegende Fall des 66-jährigen Orthopäden Danut U., der von 2015 bis 2021 in der Rehabilitationsklinik Porta Westfalica tätig war. Das Landgericht Bielefeld verurteilte ihn am 28. Januar 2021 zu 28 Monaten Haft wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses. Der Mediziner hatte gestanden, drei erwachsene Patientinnen während der Behandlung unsittlich berührt zu haben.
Besonders gravierend ist das Versagen der Klinikleitung: Bereits 2015 und 2017 gingen Beschwerden über den übergriffigen Arzt ein. Anstatt ihn zu entlassen, erhielt er lediglich zwei Abmahnungen und wurde auf eine Station mit geringerem Frauenanteil versetzt. Der Fall flog erst auf, als sich 2018 zwei Betroffene zufällig über ihre Erfahrungen unterhielten und gemeinsam Anzeige erstatteten. Die Bezirksregierung Detmold entzog ihm die Approbation mit der klaren Ansage: « Sie werden in Deutschland nie wieder als Arzt praktizieren ».
Verspätete Gerechtigkeit in der Klinik Porta Westfalica
Der Fall des 66-jährigen Arztes Danut U. aus der Rehabilitationsklinik Porta Westfalica zeigt das Versagen von Kontrollmechanismen im deutschen Gesundheitswesen und dokumentiert, wie institutionelle Nachlässigkeit sexuelle Übergriffe über Jahre hinweg ermöglichte. Das Landgericht Bielefeld verurteilte den Mediziner am 28. Januar 2021 zu 28 Monaten Haft wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses, nachdem er gestanden hatte, drei erwachsene Patientinnen während der Behandlung unsittlich berührt zu haben. Die Bezirksregierung Detmold entzog ihm mit den unmissverständlichen Worten die Approbation: « Sie werden in Deutschland nie wieder als Arzt praktizieren. Und das ist richtig so! »
Männliche Triebe unter dem Arztkittel
Die vorliegenden Gerichtsunterlagen und Medienberichte dokumentieren Danut U.s Vorgehen nur oberflächlich, liefern aber eindeutige Belege für seine Vorgehensweise. Der Mediziner nutzte Massagebehandlungen als Vorwand für seine sexuellen Übergriffe. Konkret führte er Massagen an Patientinnen durch und drang dabei gezielt in deren Intimbereich vor, obwohl hierfür keine medizinische Indikation bestand. Während dieser angeblichen Behandlungen berührte er die Patientinnen unsittlich am Gesäß und im Genitalbereich. Das Landgericht Bielefeld stellte fest, dass der Angeklagte gestanden hatte, « drei Frauen während der Behandlung in einer Reha-Klinik in Bad Oeynhausen befummelt zu haben ».
Die Übergriffe erfolgten sowohl während regulärer Behandlungszeiten in den Therapieräumen als auch teilweise abends in den Patientenzimmern der Geschädigten. Besonders perfide war die Vorgehensweise, medizinische Notwendigkeit für die Handlungen vorzutäuschen und die Patientinnen in dem Glauben zu lassen, die Berührungen seien therapeutisch erforderlich. Ehemalige Angestellte der Klinik berichteten, dass Danut U. « seine Position ausgenutzt haben » soll, « um bei Massagen in den Intimbereich von Patientinnen vorzudringen ».
Laut Medienberichten soll er « zwei Patientinnen in einer Reha-Klinik zu Massagen gedrängt haben » und « sie dabei intim berührt haben, obwohl es dazu medizinisch keinen Grund gab ». Der Arzt nutzte seine Position als behandelnder Mediziner aus, um die Patientinnen glauben zu lassen, diese Berührungen seien medizinisch notwendig. Die Frauen waren ihm als Rehabilitationspatientinnen in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis ausgeliefert.
Chronologie des institutionellen Versagens
Frühe Warnzeichen (2015-2017)
Das Versagen der Klinikleitung begann bereits 2015, als erste Beschwerden von Patientinnen über das übergriffige Verhalten des Arztes eingingen. Anstatt den Ernst der Lage zu erkennen und sofortige Schutzmaßnahmen zu ergreifen, reagierte die Klinikleitung lediglich mit einer Abmahnung. Diese völlig unzureichende Reaktion wiederholte sich 2017, als erneut Beschwerden über sexuelle Übergriffe bei der Klinikleitung eintrafen. Wieder folgte nur eine zweite Abmahnung und eine Versetzung des Arztes auf eine Station mit geringerem Frauenanteil – eine Maßnahme, die mehr dem Schutz des Täters als dem der potentiellen Betroffenen diente.
Zufällige Aufdeckung (2018)
Der Fall kam erst 2018 ans Licht, als sich zwei Betroffene zufällig in der Klinik über ihre traumatischen Erfahrungen mit demselben Arzt unterhielten. « War der Fall aufgeflogen, als sich zwei Betroffene 2018 in der Klinik zufällig über den Arzt unterhielten und mit Entsetzen feststellten, dass sie beide missbraucht wurden », berichtete die BILD-Zeitung. Diese zufällige Begegnung war der entscheidende Wendepunkt, der das jahrelange Schweigen brach und den Weg für weitere Ermittlungen ebnete.
Erste Instanz: Amtsgericht Herford (2020)
Das Amtsgericht Herford verurteilte Danut U. zunächst zu 32 Monaten Haft wegen sexuellen Missbrauchs. Der Richter stellte fest, dass sich der Angeklagte gegenüber den ihm anvertrauten Patientinnen im Rahmen seiner Tätigkeit als Arzt unter Missbrauch des ihm entgegengebrachten Vertrauens sexuell übergriffig verhalten hatte. Die Übergriffe sollen teilweise abends in den Zimmern der Patientinnen stattgefunden haben, wobei der Arzt seine Position als Mediziner ausnutzte, um die Patientinnen in dem Glauben zu lassen, die Handlungen seien medizinisch notwendig.
Berufungsverfahren: Landgericht Bielefeld (2021)
Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bielefeld legte der Angeklagte überraschend ein Geständnis ab, was zu einer Reduzierung der Strafe auf 28 Monate führte. Der vorsitzende Richter durchschaute jedoch die Motivation hinter diesem späten Geständnis und kommentierte: « Das war ein taktisches Geständnis. Wahre Reue hat er nicht gezeigt. » Das Gericht verhängte zusätzlich zur Freiheitsstrafe ein fünfjähriges Berufsverbot und stellte fest: « Sie stehen vor den Trümmern ihrer Existenz. »
Approbationsentzug 5 Jahre später
Am 4. September 2020, vor der rechtskräftigen Verurteilung, entzog die Bezirksregierung Detmold dem Arzt die Approbation unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Diese Reaktion der Behörde erfolgte nach Bekanntwerden der Ermittlungen durch die Medienberichterstattung. Die Bezirksregierung begründete ihre Entscheidung mit der Unwürdigkeit des Arztes zur weiteren Ausübung des Arztberufes.
Gescheiterter Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Minden
Der Arzt versuchte mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Minden, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen den Approbationsentzug wiederherzustellen. Das Gericht lehnte den Antrag am 1. Oktober 2020 ab und begründete dies mit dem überragenden öffentlichen Interesse an der Gefahrenabwehr zum Schutz der Allgemeinheit. Die Richter stellten fest, dass das Verhalten des Antragstellers gegenüber seinen Patientinnen als « außerordentlich schwerwiegendes Fehlverhalten » zu bewerten sei.
Jahrelanges Versagen der Klinik Porta Westfalica
Familientradition
Die Klinik Porta Westfalica wird als Familienunternehmen in der dritten Generation von der Familie Wessel/Schuermann geführt. Das Ehepaar Holger und Katrin Schuermann leitet das moderne Fachklinikum mit 352 Betten, das sich auf Orthopädie, Onkologie und Innere Medizin spezialisiert hat. Die Anfänge der Klinik gehen auf Karl Wessel zurück, der 1955 als gelernter Bäcker aus Gelsenkirchen den Grundstein für das heutige Rehabilitationszentrum legte.
Selbsterhaltung vs. Beschwerdebearbeitung
Besonders schwerwiegend war das Versagen der Klinikleitung bei der Bearbeitung der eingegangenen Beschwerden. Anstatt die ernsten Vorwürfe sexueller Übergriffe ordnungsgemäß zu untersuchen und den Arzt umgehend zu suspendieren, beschränkte sich die Reaktion auf administrative Maßnahmen wie Abmahnungen und eine Versetzung. Diese Vorgehensweise zeigt ein fundamentales Missverständnis der Verantwortung einer Klinikleitung gegenüber ihren Patienten und deutet auf mangelnde Sensibilität für die Schwere sexueller Übergriffe hin.
Grenzen der Transparenz
Die verfügbare Berichterstattung zu den konkreten Tathandlungen bleibt bewusst oberflächlich. Weder die Gerichtsberichte noch die Medienquellen liefern detaillierte Schilderungen des Tathergangs. Die Formulierungen bleiben durchweg allgemein: « befummelt », « intim berührt », « in den Intimbereich vorgedrungen ». Mögliche Gründe für diese zurückhaltende Berichterstattung sind der Schutz der Betroffenen, juristische Vorsicht der Medien oder der Umstand, dass detailliertere Informationen nur in den nicht-öffentlichen Gerichtsunterlagen dokumentiert sind. Für konkretere Informationen wären Einsicht in die Gerichtsakte oder die Urteilsbegründung des Landgerichts Bielefeld erforderlich, die öffentlich nicht zugänglich sind.
Schaden
Traumatisierung der Betroffenen
Die Auswirkungen auf die Betroffenen sind verheerend und dauern bis heute an. Die Frauen leiden noch immer massiv unter den Vorfällen und befinden sich teilweise in psychologischer Behandlung. Sie machen sich Selbstvorwürfe und haben das Vertrauen zu Ärzten verloren – eine Folge, die ihre zukünftige medizinische Versorgung erheblich beeinträchtigen kann. Das Gericht würdigte diese schwerwiegenden Folgen als strafverschärfend und betonte die besondere Verwerflichkeit der Taten.
Der Gesundheitssektor: Ein Wellness-Pool für Triebtäter?
Der Fall verdeutlicht strukturelle Defizite im Gesundheitssystem und wirft fundamentale Fragen zu Kontrollmechanismen und Präventionsmaßnahmen auf. Die Tatsache, dass ein Arzt über Jahre hinweg trotz wiederholter Beschwerden weiter praktizieren konnte, untergräbt das Vertrauen in die Selbstregulierfähigkeit medizinischer Einrichtungen. Die späte Aufdeckung durch puren Zufall zeigt, dass umfassende Schutzmaßnahmen und unabhängige Beschwerdesysteme dringend erforderlich sind.
Rechtliche Einordnung und Präzedenzwirkung
Strafrahmen und Urteilsbegründung
Der nach § 174c StGB verhängte Strafrahmen von 28 Monaten liegt im mittleren Bereich der möglichen Sanktionen, die zwischen drei Monaten und fünf Jahren liegen. Das Gericht berücksichtigte sowohl das späte Geständnis als strafmildernden Umstand als auch die schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen als strafverschärfend. Die zusätzliche Verhängung eines Berufsverbots unterstreicht die besondere Verwerflichkeit der Taten und den Missbrauch der besonderen Vertrauensstellung als Arzt.
Bedeutung für die Berufsaufsicht
Der erst nach öffentlichem Druck und verspätet erfolgte Entzug der Approbation vor einer rechtskräftigen Verurteilung verdeutlicht, dass eine Bezirksregierung in der Lage ist, konsequent und entschlossen zu handeln – sofern der Wille dazu vorhanden ist. Bei gravierenden Verstößen gegen die ärztliche Berufsethik muss der Schutz der Patienten stets Vorrang vor der Berufsfreiheit des Arztes haben.
Der Fall Danut U. dokumentiert ein mehrfaches Versagen, das durch bessere Präventionsmaßnahmen, konsequentere Beschwerdebearbeitung und unabhängige Kontrollinstanzen hätte verhindert werden können.
Die jahrelange Untätigkeit der Klinikleitung trotz wiederholter Warnzeichen zeigt die Notwendigkeit verbindlicher Standards für den Umgang mit Missbrauchsvorwürfen im Gesundheitswesen. Nur durch transparente Aufarbeitung, konsequente Strafverfolgung und strukturelle Reformen kann das beschädigte Vertrauen in die Integrität des Gesundheitssystems wiederhergestellt werden.

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